Solarenergie-Informationen für Kommunen

Die Energiewende ist dezentral, konkrete Anlagen werden in der Fläche umgesetzt. Die Kommunen als die am nähesten bei den Bürgerinnen und Bürgern agierenden staatlichen Organe haben daher eine erhebliche Gestaltungsmacht, wenn es um den Ausbau Erneuerbarer Energien vor Ort geht. Das gilt natürlich inbesondere auch für die Nutzung der Solarenergie. Kommunen können Projekte Freiflächenprojekte durch die eigene Genehmigungspraxis befördern oder verhindern, Dach-Solaranlagen auf eigenen Gebäuden nutzen oder die Flächen anderen Akteuren zur Verfügung stellen oder die Solarenergienutzung der Einwohnerinnen und Einwohner durch eigene Vorbildwirkung oder sogar direkte Förderungen oder Regelungen voranbringen. Auch Stadtwerke oder kommunale Wohnungsbaugesellschaften sind in diesem Zusammenhang wichtige Akteure, über welche die Städte und Gemeinden Einfluss nehmen können. Kommunen spielen für den weiteren Solarausbau also eine entscheidende Rolle. Im folgenden sind einige Informationen zusammengestellt, die bei der besseren Ausnutzung der überall vorhandenen riesigen Potenziale helfen können.

Photovoltaik auf kommunalen Dächern

Kommunale Liegenschaften bieten viele Dachflächen und damit viel Potenzial für die Nutzung von Solarenergie. Damit können Kommunen nicht nur selbst Klimaschutz und Energiewende vorantreiben, sondern auch als Vorbild für private Akteure dienen und zudem die eigene Energierechnung senken. Wie das konkret aussehen kann, zeigt die Landesenergieagentur Niedersachsen im Rahmen einer Veranstaltung Ihres Forums Solarenergie. Praxisbeispiele und Anwendungsmöglichkeiten illustrieren, wie Kommunen diese saubere und kostengünstige Möglichkeit der Stromerzeugung für sich nutzen können: https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/aktuelles/index.php?we_objectID=1682&pid=1

Praxisratgeber des Solar Clusters Baden-Württemberg

In den südlichen Bundesländern ist die Nutzung der Solarenergie schon deutlich weiter fortgeschritten als hier im Norden. Warum also nicht deren Erfahrungen beim Aufholprozess nutzen?! In Baden-Württemberg gibt es ein eigenes Solar Cluster, dass sich mit allen Fragestellungen rund um die Nutzung der Photovoltaik beschäftigt – unter anderem auch aus der Perspektive der Kommunen. Ein eigens entwickelter 30-seitiger Ratgeber informiert über die vielfältigen Möglichkeiten, Solarstrom in der Gemeinde selbst zu nutzen bzw. deren Ausbau voranzubringen und gibt anschauliche Praxisbeispiele. Der gesamte Ratgeber ist unter diesem Link einzusehen.

Solarpflicht in Kommunen

Bisher wurde das riesige Potenzial der Solarenergienutzung nur zu kleinen Anteilen ausgereizt. Daher setzen immer mehr staatliche Träger inzwischen auf die verpflichtende Installation von Solarmodulen, angefangen von Kommunen bis inzwischen hin zu Regelungen für ganze Bundesländer. Mag dieser Ansatz zunächst etwas drastisch erscheinen, gibt es aber auch viele gute Argumente dafür. Zwar werden den Bürgerinnen und Bürgern bzw. Unternehmen im ersten Schritt höhere Kosten aufgebürdet, die sich aber über die Lebensdauer der Anlage definitiv amortisieren. Es ist also ein bißchen der Zwang zum eigenen Glück.

Wie eine Solarpflicht konkret ausgestaltet wird, kann in der Praxis ganz unterschiedlich aussehen. Das fängt an von den Anlässen, wann diese greift, über den Geltungsbereich (nur Wohngebäude, nur Gewerbe oder beides?) bis hin zur Ausgestaltung der Erfüllungsoptionen. Weitere Informationen dazu bietet etwa der grundsätzliche Artikel der Deutschen Gesellschaft für Solarenergie, die Übersicht des Solarenergie-Fördervereins oder der eher aus juristischer Sicht geschriebene Artikel zum Tübinger Ansatz der Anwaltskanzlei Rödl + Partner.

Kommunale Dächer an Energiegenossenschaften verpachten

Kommunale Liegenschaften bieten viele geeignete Dachflächen für Photovoltaik-Nutzung. Die Kommunen müssen diese aber nicht einmal selbst bewirtschaften. Häufig finden sich vor Ort Bürgerinnen und Bürger in Energiegemeinschaften zusammen, die selbst bei der Energiewende mit anpacken wollen - und kommunale Dächer bieten für diese ideale Spielwiesen. Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisen-Verband hat einen Ratgeber für solch eine Zusammenarbeit zwischen Bürgerenergiegesellschaften und Kommunen herausgegeben, der als praktische Anleitung für entsprechende Kooperationsprojekte dienen kann: https://www.energiegenossenschaften-gruenden.de/kooperation-kommunen.html

Mieterstrom bei kommunalen Immobiliengesellschaften

Der kommunale Immobilienbestand kann ein idealer Hebel sein, damit auch Menschen Menschen ohne eigenes Dachkünftig an der Energiewende teilhaben können. Dank des seit einigen Jahren vorangebrachten Mieterstrom-Ansatzes kann nicht nur die Klimabilanz von Mietshäusern verbessert werden, sondern die Mieterinnen und Mieter profitieren auch von günstigem und vor Ort erzeugtem  Solarstrom. Die Umsetzung von Mieterstrom-Modellen ist allerdings nicht trivial, meist arbeiten Immobiliengesellschaften hierzu mit spezialisierten Energieversorgern zusammen - das ist auch für kommunale Träger zu empfehlen. Einige grundlegende Anlaufstellen für Informationen sind folgende:

Einen umfassenden Einblick in das Thema erlaubt das vom Bundesverband Solarwirtschaft betriebene Online-Portal zu Mieterstrom. Grundlegende Informationen sind dort ebenso zu finden wie Kalkulationstools, Musterverträge und Praxisbeispiele: https://www.pv-mieterstrom.de/#Home

Einen PDF-Ratgeber zu Mieterstrom bietet der deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband. Auf 14 Seiten sind übersichtlich sowohl Hintergründe wie praktische Tipps zu Mieterstrom-Projekten in Deutschland zusammengefasst, natürlich speziell auf die Perspektive von Wohnungs- bzw. Energiegenossenschaften zugeschnitten:
https://www.klimagen.de/fileadmin/user_upload/Mieterstrom_Ratgeber_klimaGEN.pdf

Auch auf den Seiten des Solarcluster BW findet sich ein Mieterstrom-Leitfaden mit vielen guten Informationen für Mieterstrombetreiber: https://solarcluster-bw.de/fileadmin/user_upload/Stellungnahmen/Web_SC_Leitfaden_Mieterstrom_2017-05.pdf

Die Umsetzung von Mieterstromprojekten sind hochkomplexe Vorhaben, da eine Vielzahl energiewirtschaftlicher detailregelungen beachtet werden müssen. Dazu sind natürlich die gesetzlichen Grundlagen zu den Rahmenbedingungen und zur Mieterstrom-Förderung relevant, die bei der Bundesnetzagentur zusammengefasst werden:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Verbraucher/Vertragsarten/Mieterstrom/Mieterstrom_node.html

Aufgrund der Komplexität von Mieterstrom-Projekten und des bislang noch überschaubaren Marktes gibt es nur wenige spezialisierte Unternehmen, die solche Vorhaben umsetzen. Diese bieten dafür oft auch eigene Hilfestellungen zum Thema. Ein überregionaler Anbieter ist etwa Solarimo, der die eigenen Aktivitäten, aber auch viele sonstige Tipps und Informationen in einem eigenen Mieterstrom-Magazin aufbereitet. Auch der Ökoenergie-Anbieter NATURSTROM konnte schon viele Mieterstrom-Projekte umsetzen und hat immer wieder aufkommende Fragen in einem FAQ-Dokument gebündelt und beantwortet.

Freiflächen-Solar auf kommunalen Gebieten

Nicht nur die vielen Dächer unserer Städte und Gemeinden eignen sich hervorragend zur energetischen Nutzung der Kraft unserer Sonne, auch auf freien Flächen gibt es viel Potenzial. Gerade auf belasteten Böden, nahe von Verkehrswegen oder auf Konversionsflächen ist der Bau von Solarparks eine ungemein sinnvolle Nutzung der Flächen. Aber auch landwirtschaftlich genutzte Gebiete können Potanziale bieten, etwa wenn der Bodenertrag unterdurcchschnittlich ist oder auch wenn Kulturflächen wieder renaturiert werden sollen – auch eine sehr naturschutzorientierte Gestaltung der Solarparks ist nämlich denkbar. Als Technologie kommen sowohl solarthermische Anlagen zur Wärmeerzeugung, beispielsweise für kommunale Wärmenetze, als auch Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind hier denkbare Optionen. Bei der Photovoltaik lohnen sich größere Parks inzwischen sogar ohne EEG-Förderung, was die Realisierung entsprechender Projekte vereinfacht.

Was dabei in der Praxis zu beachten ist, zeigen verschiedene Leitfäden auf. Um die Genehmigung von PV-Parks in Kommunen geht es etwa in dieser Publikation aus Bayern, deren Erkenntnisse größtenteils auch auf Niedersachsen übertragbar sind.  Welche Chancen für Kommunen sich durch die Zulassung von Solarparks im aktuellen EEG ergeben, beleuchtet ein Artikel der Anwaltskanzlei Rödl + Partner.

Eine möglichst ökologische Gestaltung der Solar-Kraftwerke wird heute schon meist von den Projektierern selbst mitgedacht, aber die Kommunen können hier im Genehmigungsverfahren bzw. bei der Verpachtung der eigenen Flächen natürlich noch entsprechende Akzente setzen. Hierfür bietet etwa ein Praxis-Leitfaden des Bayerischen Landesamtes für Umwelt Inspiration. Auch das Bundesamt für Naturschutz hat eine Publikation speziell für Kommunen veröffentlicht, die sich Naturschutzfragen beim Bau von Solarparks widmet.

Große Solarthermieanlagen sind in Deutschland noch relativ selten, was aber nicht an dem energetischen Potenzial liegt. So zeigt unser nördlicher Nachbar Dänemark etwa bei deutlich geringeren Solarstrahlungswerten, dass Freiflächen-Solarthermie eine ausgereifte und häufig angewendete Technologie zur Erzeugung klimafreundlicher Wärme sein kann. Um entsprechende Projekte auch in Deutschland häufiger umzusetzen und den Kommunen unter die Arme zu greifen, hat das Hamburg-Institut einen Planungs- und Genehmigungsleitfaden für Freiflächen-Solarthermie erarbeitet. Auftraggeber und entsprechender Fokus war zwar das Land Baden-Württemberg, viele Erkenntnisse sind aber auch von niedersächsischen Kommunen gut nutzbar.

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