Unternehmen & Kommunen aufgepasst: Neue Förderungen für E-Moblität
Bereits seit dem 15.12.2020 ist die Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) in Kraft. Nun hat die Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie angekündigt, dass es ab Frühjahr 2023 neue Förderungen für die Beschaffung von E-Fahrzeugen und der zugehörigen Ladeinfrastruktur geben wird. Die Förderungen werden sich dabei nicht an Privatpersonen, sondern an Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Verbände sowie an Kommunen und Einrichtungen, die in öffentlicher Trägerschaft stehen, richten.
Als Klimaschutz- und Energieagentur des Landkreises Verden sehen wir in der Ankündigung die Möglichkeit für Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Vereine und Verbände sich noch intensiver und vor allem rechtzeitig mit dem Umstieg auf E-Fahrzeuge zu beschäftigen. So können die Förderungen bestmöglich genutzt werden. Unterstützung dazu bieten wir u.a. in der monatlichen Online Sprechstunde Elektromobilität an jedem zweiten Dienstag im Monat. Melden Sie sich hier gleich zum nächsten Termin an!
Sobald die Förderbedingungen veröffentlicht sind, berichten wir dazu auch im kleVer-Newsletter.
Wer nochmal genauer nachlesen möchte, kann sich die Pressemitteilung der Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie durchlesen.
Bild im Teaser: © Marco Verch (CC BY 2.0)