Jetzt auch für Gewerbe und Vereine! Niedersachsen schließt eine Lücke bei der Förderung von Ladesäulen
Fahrzeuge sollen dort geladen werden, wo sie lange stehen. Deswegen fördert Niedersachsen nun Ladepunkte an Mitarbeiter- und Vereinparkplätzen.
Während öffentliche Ladeinfrastruktur und private Ladepunkte für Wohngebäude bereits gefördert werden können nun erstmals auch Ladepunkte von privaten Unternehmen und eingetragene Vereinen gefördert werden. Es wird der Aufbau nicht öffentlich zugänglicher Elektroladeinfrastruktur unterstützt. Allerdings sollen die Ladepunkte den Arbeitnehmer/innen bzw. Vereinsmitgliedern zugänglich gemacht werden.
Die erste Antragsrunde läuft bis zum 31.03.2021 – es gilt das Windhungprinzip, die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet!
Die Förderquote in Form von einem nicht rückzahlbaren Zuschuss beträgt bis zu 80%!
Gefördert werden u.a.
- die Errichtung von Ladesäulen und Wallboxen
- Errichtung von Pufferspeichern im Zusammenhang mit neu errichteten Ladepunkten
- Errichtung von Solaranlagen im Zusammenhang mit neu errichteten Ladepunkten
- Herstellung oder Ertüchtigung des Netzanschlusses einschließlich der Stromkreise bis zum Ladepunkt (falls nicht der Netzbetreiber zuständig ist)
Förderfähige Ausgaben sind u.a.
- Planung und Beratung
- Beschaffung der Technik (Kauf, Leasing oder anderweitig beschafft)
- Notwendige Installations- und Baumaßnahmen (inkl. im Zusammenhang stehende Änderungen von bestehenden Gehwegen oder Parkflächen)
- Ersatzbeschaffungen und Nachrüstungen
- Netzanschlüsse
Bewilligungsstelle ist die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover. Ansprechpersonen erreichen Sie in der Stabsstelle Change – Elektromobilität (Tel.: 0511/3034-2500) – Website mit näheren Informationen und Antragsvordruck hier.