Solaroffensive 2020 für Kreis und Kommunen
Vom 8. September bis zum 31. Oktober 2020 lief die kleVer-Solaroffensive. Die Informations- und Beratungskampagne hat gezielte Angebote für viele Zielgruppen rund um die Nutzung der Solarenergie geschaffen. Einen Rückblick auf die Maßnahmen der Offensive finden Sie hier.
Herzstück der Solaroffensive ist das kleVer-Solardachkataster, das natürlich auch weiterhin nutzbar ist: Mit wenigen Klicks können Sie online analysieren, ob Ihr Hausdach für die Nutzung von Solarenergie geeignet ist. Die Ampelfarben geben an, ob das Dach gut, bedingt oder schlecht geeignet ist. Anhand weiterer Eingaben, lassen sich die Wirtschaftlichkeit, der Autarkiegrad und die CO2-Einsparungen berechnen.
Probieren Sie es aus!
https://solaratlas.klever-klima.de/
Auch über die im Rahmen der Solaroffensive angebotenen Impulsberatungen wie auch die dafür recherchierten grundlegenden Solarinfos für Kommunen stehen weiter zur Verfügung. Details finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Impulsberatung Solar für Kommunen

In Kooperation mit der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) bieten wir bis zum 31.12.2020 eine kostenfreie Solarberatung für Kommunen an.
Kommunen können ihre Energiekosten durch eine effiziente Verwendung von Energie sowie die verstärkte Versorgung mit erneuerbaren Energien in den eigenen Liegenschaften deutlich senken und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Ziel der Impulsberatungen ist es, den Kommunen den Einstieg in eine eigene Strom- und Wärmeerzeugung aus Solarenergie zu erleichtern.
Wie läuft die Impulsberatung Solar ab?
Ein anerkannter Solarexperte wird bei einem zweistündigen Vor-Ort Termin die von Ihnen ausgewählten Gebäude hinsichtlich Eignung für den Einsatz von Solarenergie (elektrisch und thermisch) unter die Lupe nehmen. Sowohl die Bemessung der zu installierenden Leistung sowie die Rahmenbedingungen für den Einsatz eines Speichers werden geprüft. Im Anschluß erhalten Sie einen abschließenden Bericht über wirtschaftlich umsetzbare Maßnahmen, Förderprogramme und die nächsten Schritte zur Umsetzung.
Die Bedingungen
Die Beratung darf nicht in Bezug auf eine wirtschaftliche Betätigung im Sinne von § 136 NKomVG erfolgen. Für Eigenbetriebe, Eigengesellschaften und Regiebetriebe der Kommunen kann eine kostenfreie Impulsberatung Solar nicht gewährt werden.
Kontakt
Den Solar-Check für Kommunen können Sie bei Janine Schmidt-Curreli anfordern (machmit@klever-klima.de).
Auch für weitere Fragen rund um die Nutzung von Solarenergie in kommunalen Gebäuden stehen wir gerne zur Verfügung.
Unsere Solarinfos für Kommunen

Die Energiewende ist dezentral, konkrete Anlagen werden in der Fläche umgesetzt. Die Kommunen als die am nähesten bei den Bürgerinnen und Bürgern agierenden staatlichen Organe haben daher eine erhebliche Gestaltungsmacht, wenn es um den Ausbau Erneuerbarer Energien vor Ort geht. Das gilt natürlich inbesondere auch für die Nutzung der Solarenergie. Kommunen können Projekte Freiflächenprojekte durch die eigene Genehmigungspraxis befördern oder verhindern, Dach-Solaranlagen auf eigenen Gebäuden nutzen oder die Flächen anderen Akteuren zur Verfügung stellen oder die Solarenergienutzung der Einwohnerinnen und Einwohner durch eigene Vorbildwirkung oder sogar direkte Förderungen oder Regelungen voranbringen. Auch Stadtwerke oder kommunale Wohnungsbaugesellschaften sind in diesem Zusammenhang wichtige Akteure, über welche die Städte und Gemeinden Einfluss nehmen können. Kommunen spielen für den weiteren Solarausbau also eine entscheidende Rolle. Im folgenden sind einige Informationen zusammengestellt, die bei der besseren Ausnutzung der überall vorhandenen riesigen Potenziale helfen können.

Kommunale Liegenschaften bieten viele Dachflächen und damit viel Potenzial für die Nutzung von Solarenergie. Damit können Kommunen nicht nur selbst Klimaschutz und Energiewende vorantreiben, sondern auch als Vorbild für private Akteure dienen und zudem die eigene Energierechnung senken. Wie das konkret aussehen kann, zeigt die Landesenergieagentur Niedersachsen im Rahmen einer Veranstaltung Ihres Forums Solarenergie. Praxisbeispiele und Anwendungsmöglichkeiten illustrieren, wie Kommunen diese saubere und kostengünstige Möglichkeit der Stromerzeugung für sich nutzen können: https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/aktuelles/index.php?we_objectID=1682&pid=1

In den südlichen Bundesländern ist die Nutzung der Solarenergie schon deutlich weiter fortgeschritten als hier im Norden. Warum also nicht deren Erfahrungen beim Aufholprozess nutzen?! In Baden-Württemberg gibt es ein eigenes Solar Cluster, dass sich mit allen Fragestellungen rund um die Nutzung der Photovoltaik beschäftigt – unter anderem auch aus der Perspektive der Kommunen. Ein eigens entwickelter 30-seitiger Ratgeber informiert über die vielfältigen Möglichkeiten, Solarstrom in der Gemeinde selbst zu nutzen bzw. deren Ausbau voranzubringen und gibt anschauliche Praxisbeispiele. Der gesamte Ratgeber ist unter diesem Link einzusehen.

Bisher wurde das riesige Potenzial der Solarenergienutzung nur zu kleinen Anteilen ausgereizt. Daher setzen immer mehr staatliche Träger inzwischen auf die verpflichtende Installation von Solarmodulen, angefangen von Kommunen bis inzwischen hin zu Regelungen für ganze Bundesländer. Mag dieser Ansatz zunächst etwas drastisch erscheinen, gibt es aber auch viele gute Argumente dafür. Zwar werden den Bürgerinnen und Bürgern bzw. Unternehmen im ersten Schritt höhere Kosten aufgebürdet, die sich aber über die Lebensdauer der Anlage definitiv amortisieren. Es ist also ein bißchen der Zwang zum eigenen Glück.
Wie eine Solarpflicht konkret ausgestaltet wird, kann in der Praxis ganz unterschiedlich aussehen. Das fängt an von den Anlässen, wann diese greift, über den Geltungsbereich (nur Wohngebäude, nur Gewerbe oder beides?) bis hin zur Ausgestaltung der Erfüllungsoptionen. Weitere Informationen dazu bietet etwa der grundsätzliche Artikel der Deutschen Gesellschaft für Solarenergie, die Übersicht des Solarenergie-Fördervereins oder der eher aus juristischer Sicht geschriebene Artikel zum Tübinger Ansatz der Anwaltskanzlei Rödl + Partner.

Kommunale Liegenschaften bieten viele geeignete Dachflächen für Photovoltaik-Nutzung. Die Kommunen müssen diese aber nicht einmal selbst bewirtschaften. Häufig finden sich vor Ort Bürgerinnen und Bürger in Energiegemeinschaften zusammen, die selbst bei der Energiewende mit anpacken wollen - und kommunale Dächer bieten für diese ideale Spielwiesen. Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisen-Verband hat einen Ratgeber für solch eine Zusammenarbeit zwischen Bürgerenergiegesellschaften und Kommunen herausgegeben, der als praktische Anleitung für entsprechende Kooperationsprojekte dienen kann: https://www.energiegenossenschaften-gruenden.de/kooperation-kommunen.html

Der kommunale Immobilienbestand kann ein idealer Hebel sein, damit auch Menschen Menschen ohne eigenes Dachkünftig an der Energiewende teilhaben können. Dank des seit einigen Jahren vorangebrachten Mieterstrom-Ansatzes kann nicht nur die Klimabilanz von Mietshäusern verbessert werden, sondern die Mieterinnen und Mieter profitieren auch von günstigem und vor Ort erzeugtem Solarstrom. Die Umsetzung von Mieterstrom-Modellen ist allerdings nicht trivial, meist arbeiten Immobiliengesellschaften hierzu mit spezialisierten Energieversorgern zusammen - das ist auch für kommunale Träger zu empfehlen. Einige grundlegende Anlaufstellen für Informationen sind folgende:
Einen umfassenden Einblick in das Thema erlaubt das vom Bundesverband Solarwirtschaft betriebene Online-Portal zu Mieterstrom. Grundlegende Informationen sind dort ebenso zu finden wie Kalkulationstools, Musterverträge und Praxisbeispiele: https://www.pv-mieterstrom.de/#Home
Einen PDF-Ratgeber zu Mieterstrom bietet der deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband. Auf 14 Seiten sind übersichtlich sowohl Hintergründe wie praktische Tipps zu Mieterstrom-Projekten in Deutschland zusammengefasst, natürlich speziell auf die Perspektive von Wohnungs- bzw. Energiegenossenschaften zugeschnitten:
https://www.klimagen.de/fileadmin/user_upload/Mieterstrom_Ratgeber_klimaGEN.pdf
Auch auf den Seiten des Solarcluster BW findet sich ein Mieterstrom-Leitfaden mit vielen guten Informationen für Mieterstrombetreiber: https://solarcluster-bw.de/fileadmin/user_upload/Stellungnahmen/Web_SC_Leitfaden_Mieterstrom_2017-05.pdf
Die Umsetzung von Mieterstromprojekten sind hochkomplexe Vorhaben, da eine Vielzahl energiewirtschaftlicher detailregelungen beachtet werden müssen. Dazu sind natürlich die gesetzlichen Grundlagen zu den Rahmenbedingungen und zur Mieterstrom-Förderung relevant, die bei der Bundesnetzagentur zusammengefasst werden:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Verbraucher/Vertragsarten/Mieterstrom/Mieterstrom_node.html
Aufgrund der Komplexität von Mieterstrom-Projekten und des bislang noch überschaubaren Marktes gibt es nur wenige spezialisierte Unternehmen, die solche Vorhaben umsetzen. Diese bieten dafür oft auch eigene Hilfestellungen zum Thema. Ein überregionaler Anbieter ist etwa Solarimo, der die eigenen Aktivitäten, aber auch viele sonstige Tipps und Informationen in einem eigenen Mieterstrom-Magazin aufbereitet. Auch der Ökoenergie-Anbieter NATURSTROM konnte schon viele Mieterstrom-Projekte umsetzen und hat immer wieder aufkommende Fragen in einem FAQ-Dokument gebündelt und beantwortet.

Nicht nur die vielen Dächer unserer Städte und Gemeinden eignen sich hervorragend zur energetischen Nutzung der Kraft unserer Sonne, auch auf freien Flächen gibt es viel Potenzial. Gerade auf belasteten Böden, nahe von Verkehrswegen oder auf Konversionsflächen ist der Bau von Solarparks eine ungemein sinnvolle Nutzung der Flächen. Aber auch landwirtschaftlich genutzte Gebiete können Potanziale bieten, etwa wenn der Bodenertrag unterdurcchschnittlich ist oder auch wenn Kulturflächen wieder renaturiert werden sollen – auch eine sehr naturschutzorientierte Gestaltung der Solarparks ist nämlich denkbar. Als Technologie kommen sowohl solarthermische Anlagen zur Wärmeerzeugung, beispielsweise für kommunale Wärmenetze, als auch Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind hier denkbare Optionen. Bei der Photovoltaik lohnen sich größere Parks inzwischen sogar ohne EEG-Förderung, was die Realisierung entsprechender Projekte vereinfacht.
Was dabei in der Praxis zu beachten ist, zeigen verschiedene Leitfäden auf. Um die Genehmigung von PV-Parks in Kommunen geht es etwa in dieser Publikation aus Bayern, deren Erkenntnisse größtenteils auch auf Niedersachsen übertragbar sind. Welche Chancen für Kommunen sich durch die Zulassung von Solarparks im aktuellen EEG ergeben, beleuchtet ein Artikel der Anwaltskanzlei Rödl + Partner.
Eine möglichst ökologische Gestaltung der Solar-Kraftwerke wird heute schon meist von den Projektierern selbst mitgedacht, aber die Kommunen können hier im Genehmigungsverfahren bzw. bei der Verpachtung der eigenen Flächen natürlich noch entsprechende Akzente setzen. Hierfür bietet etwa ein Praxis-Leitfaden des Bayerischen Landesamtes für Umwelt Inspiration. Auch das Bundesamt für Naturschutz hat eine Publikation speziell für Kommunen veröffentlicht, die sich Naturschutzfragen beim Bau von Solarparks widmet.
Große Solarthermieanlagen sind in Deutschland noch relativ selten, was aber nicht an dem energetischen Potenzial liegt. So zeigt unser nördlicher Nachbar Dänemark etwa bei deutlich geringeren Solarstrahlungswerten, dass Freiflächen-Solarthermie eine ausgereifte und häufig angewendete Technologie zur Erzeugung klimafreundlicher Wärme sein kann. Um entsprechende Projekte auch in Deutschland häufiger umzusetzen und den Kommunen unter die Arme zu greifen, hat das Hamburg-Institut einen Planungs- und Genehmigungsleitfaden für Freiflächen-Solarthermie erarbeitet. Auftraggeber und entsprechender Fokus war zwar das Land Baden-Württemberg, viele Erkenntnisse sind aber auch von niedersächsischen Kommunen gut nutzbar.
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